Themenwechsel
Die Zeit schreitet voran und die Zeit des Alleinerziehends ist vorbei. In die Jahre gekommen stellen sich Fragen nach dem Älterwerden ein.
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There is a growing list of influential women leading the crowdfunding industry. Sara Hanks, CEO of CrowdCheck, Jilliene Helman, CEO of Realty Mogul, Jenny Kassan, CEO of Cutting Edge Capital, Lesley Mansford, CEO of Razoo, Sally Outlaw, CEO of Peerbackers, Danae Ringelmann, Co-founder of Indiegogo, Joy Schoffler, CEO of Leverage PR, and Joanna Schwartz, CEO of EarlyShares.
Eine Mutter, der nach der Trennung von ihrem Mann die gemeinsamen Kinder zugesprochen wurde, darf auch Detektive einsetzen, wenn der Vater die Kinder nicht herausgeben will und versteckt hält. Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich entschieden, dass eine derartige Kindesentziehung als Verletzung des elterlichen Sorgerechts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Ersatzfähig seien dabei auch die Detektivkosten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.
UmweltjournalEU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt Am 7. Juni 2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen statt. (Erste Anhörung am 30. Januar 2007).Die von 15:30 Uhr bis ca. 17: 30 Uhr unter dem Vorsitz von Marcin Libicki andauernde Anhörung legte offen, dass das fachlich unabhängig agierenden deutsche Jugendamt brutale Kindesentziehungsmethoden anwendet. Dabei kommt es auch zu schweren Diskriminierungen ausländischer Eltern, indem ihnen verboten wird, sich bei Umgangskontakten in ihrer Muttersprache mit ihren bis zum Kindesentzug bilingual aufgewachsenen Kindern zu unterhalten. Die betroffenen Kinder dürfen die Muttersprache ihres entzogenen Elternteils nicht in der Schule lernen. Grund ist der rechtlich zulässige Anspruch des Jugendamtes, vertrauliche, dem Jugendamtspersonal unverständliche Mitteilungen zwischen Eltern und Kindern zu verhindern.