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Mittwoch, 5. September 2007

Zum Wohle des Kindes

Wie wir alle wissen wird unter dieser Prämisse von seiten des Jugendamtes und seiten des Gerichtes in die Familien eingegriffen und gehandelt.
Was ist aber zum Wohle des Kindes?
Wie ich richtig vermutet hatte, haben viele Wissenschaftler, Richter und Pädagogen darüber geschrieben und wie ebenso vermutet auch hier gilt: Es ist eine Sache des Standpunktes.
Nur wenige Beispiele werde ich hier nennen.
Prof. Ortner aus Bamberg hat den Kindeswohlbegriff als glücklichsein und unglücklichsein eines Kindes definiert. Man kann den ganzen Inhalt unter www.oaPPa.com nachlesen.
Es kommen zuerst drei sehr theoretische Grundsatzthesen die von existentiellen Sinn sprechen, Harmonie des Selbstverständnisses- Wenn das Kind das nur auch versteht-. Die Grundbausteine einer glücklichen Kindheit betehen nach seinen Ausführungen aus körperlicher, psychischer und geistiger Gesundheit.
Bei der Sinnerfüllung des Lebens weist er auf den Einfluß der Werbung hin die eine Pseudo-Sinnerfüllung suggeriert die aus Süchten wie Glückspielen, Alkohol, Sex und Drogen bestehen.- ich muss doch jetzt schon meinen Kommentar abgeben: Habt Ihr schon mal allen Ernstes Euren Kinder als Sinnerfüllung Drogen, Sex, Glückspiel oder Alkohol gegeben? Ich hoffe diese Fälle sind selten!
Also er spricht auch von ideologisch orientierten Gesellschaftspolitikern und dieses Pseudoverständnis von Pseudo Sinnerfüllung sehe er auch in zunehmenden Maße bei Scheidungsrichtern und Psychologen. mein Kommentar. Wenn Pseudoerfüllung dann nur in dem Maße, dass psychologen durch unqualifiziert Gutachtn sich selbst dabei erfüllen eben mit pseudo...Dann kommt ein vernünftiger Satz: Jeder möchte in seinem Sosein angenommen werden, eine Chance zum Glücklichsein. Ich frage, aber für wen in seinem sosein?
Er erwähnt die Wichtigkeit von körperlicher und psychischer Gesundheit. Und deren Grundbedingungen.
Vater und Mutter haben
Liebe und Zuneigung
Selbstwertbestätigung
Wahrheit und Schönheit
Einen Geborgenheitsraum
Schutz vor Verletzungen und Mißbrauch
Materielle Versorgung, schulische Probleme und Behinderungen schliesst er aus.

Nicht zum Wohle des Kindes ist hier bei Verlustängsten
Konfrontation mit dem Tod
Ängste bei Trennung
Wenn Eltern sich streiten
Wenn es alleine gelassen wird und es einsam ist
wenn es ungerecht behandelt wird
wenn es enttäuscht ist

Für ihn tragen nicht nur Eltern die Verantwortung sondern auch Schule, Geetzgebung, Rechtssprechung und Beurteilung.
Wenn man von den Drogen und Pseudosinnerfüllung mal absieht, lassen sich die einzelnen Faktoren gut mit dem Wohle des Kindes vereinbaren wenn auch das jeder individuell und mit verschiedenen Schwerpunkten realisiert.
Aber was ist mit der Beurteilung. Wo liegen die Kriterien dieser Punkte die es gilt bei eine Familie zu beurteilen?

Hierzu eine Ausführung von Eckard Wiedenlübbert, Richter in Naumburg zu lesen in www.VAK.de

Der Begriff Kindeswohl wird - na klar- aus juristischer Silcht, nach BGB behandelt. Er weist auf § 1697 a BGB, wo das Kindeswohlprinzip als gerichtlicher Entscheidungsmaßstab bestimmt wird. Das heißt das Wohl des Kindes wird schlussendlich vom Gericht entschieden, hat vorrangige Priorität und die Eltern haben sich, auch wenn es gegen ihre Interesse ist, zu fügen , ist aber abhängig von der jeweiligen Situation.

Er spricht von der Funktion des Kindeswohlbegriffs.

Der Staat hat die Legitimation in das grundrechtlich geschützte Elternrecht einzugreifn wenn Gefahr für dieses Kind besteht. Darüber hinausgehende Massnahemen sind unzulässig.
Der Sachverhalt zum Kindeswohl muss immer wieder neu bestimmt werden, je nach Situation.
Auch hier wird zwischen körperlichen geistigen und seelischen Wohl des Kindes unterschieden. Klar, gewaltfrei, das Kind zu einem selbständigen ,verantwortungsbewusten Handeln zu erziehen, Förderung der Entwicklung, Erziehung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, Gesamtfamiliärer Zusammenhang.

Umgangsstreitigkeiten sind wichtige Bestandteile zur Klärung des Kindeswohl. Möchte ich aber hier nicht darauf eingehen.

Die folgende Abhandlung zum Begriff Kindeswohl ist zu lesen unter www.soz-pad.com.Hier wurde ein Grundrechtskatalog zur Vernachlässigung im Säuglingsalter aufgestellt und eine Orientierung am Kindeswillen mit kritischen Anmerkung von...? (wird noch ergänzt)
Bewilligung von erzieherischer Hilfe kann auch ohne den Tatbestand einer Gefährdung des Kindeswohls von statten gehen. Wenn aber ein Sorgerechtsentzug erwogen wird oder Herausnahme des Kindes, Anrufung des Vormundschaftsgerichts muss schon eine Gefährdung des Kindes bestehen. Genau hier werden Handlungsräume auch ohne die zustimmenden Eltern geregelt. Eingriffmöglichkeiten des Jugendamtes und damit oft eine erschwerte Zusammenarbeit mit Eltern- hier spricht man von einem Damoklesschwert. Andererseits erhofft man sich auch einen gewissen Druck um die Eltern zur Zusammenarbeit zu bewegen. Die Definitionsmacht für das Kindeswohl liegt nicht mehr bei den Eltern sondern wird durch den Staat und das Jugendamt ausgefüllt.

Das Jugendamt selbst hat keine Befugnis in das Personensorgerecht von Eltern einzuzgreifen, das geht nur über das Vormundschaftgericht.
Der einzelne Sozialarbeiter ist verpflichtet nachzuweisen.
Es wird davon gesprochen, dass, wenn Eltern nicht mit dem Jugendamt zusammenarbeiten sie Schuld an der Gefährdung ihrer Kinder seien. Aber seit 1980 ist die persönliche Schuldzuweisung abgeschafft.
Die Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohl sind:

Sorgerechtsmissbrauch elterlicher Sorge zum Schaden des Kindes
Körperliche Misshandlung
Verweigerung von medizinischer Behandlung
Ausbeutung kindlicher Arbeitskraft
Anhalten zu strafbaren Handlungen auch Unzucht
Verweigerung des Schulbesuches
Umgangsverbot zu anderen Elternteil oder Großeltern
Erstickende Erziehungsverhalten
unzulässige Wegnahme des Kindes von Pflegeeltern.

Mangelhafte Beaufsichtigung des Schulbesuches
Verwahrlosung der Kinder z.b. drogenabhängiger Mütter

Der Sozialarbeiter darf nicht selbständig eingreifen und Kinder aus den Familen herausnehmen, sie können nur das Vormundschaftsgericht einschalten.
Dann wird noch sehr interessant erwähnt, ob eine Erziehung die lediglich nach aussen bestimmte Normen entspricht auch dem Kindeswohl entspricht.
Diese Doppelbödigkeit der Erziehung wird durch die rechtliche Orientierung herausgefordert. - Endlich mal jemand der das erkannt hat.

Bei einem Grundrechtskatalog sieht man auch das Problem wenn nur zwei Kriterien zuträfen ,das Kind dann hausgenommen werden könnte oder ein Kriterium, welches dem Kind Schaden zufügt , in dem Katalog fehlen würde.
Man weisst auf die Schwierigkeit der Aufgabe, nämlich die Schwere der Gefährdung zu beurteilen, hin.


Die letzte Abhandlung befasst sich mit The Health and Well-Being of children:A Portrait of States and the Nation
Hier habe ich nur die erste Seite gelesen und ich muß sagen: happy USA.
Allerdings befasst er sich mit der Gesundheit, physische und geistige Gesundheit und dem sozialen Wohl des Kindes.
Im Allgemeinen sind Kinder in den Staaten bei guter Gesundheit, wachsen in einer gesunden Umgebung auf, 91% haben eine Krankenversicherung, 77,8% erhalten eine jährliche Vorsorge checkup. Die meisten Eltern sind zufrieden mit der Gesundheitsversorgung ihrer Kinder. 65,6 % der Kinde haben einen persönlichen Arzt oder Krankenschwester, die sich gemäss ihrer Kultur und deren Elötern kümmern. 80% der Schulkinder llesen gern in ihrer Feiziet, eine Gewohnheit die ihre Schulergebnisse verbessert und ihr intellektuellen Fähigkeiten unterstützt und entwickelt. mehr als zweidrittel der Kinder kommen aus einen Nichtraucher Haushalt und 92,3% der Eltern fühlen sich in ihrer Elternrolle nicht belastet.
Die meisten Eltern sind zufrieden in ihrer Gemeinde genauso wie 81,4% der Kinder fühlen sich in ihrer Nachbarschaft wohl. 83,8% glauben, dass ihre Kinder in der Nachbarschaft gut aufgehoben sind und 88,4% der Eltern meinen ,dass ihre Kinder sicher in der Schule sind.

Calltec

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