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Donnerstag, 30. August 2007

Kindesentzug - persönliche Erfahrungen

Gefunden in www.Phoenix-help.de

Als Meine Nichte mit 17 J.Schwanger wurde,wurde Sie von einem Herrn des Jungendamtes in Düsseldorf kontaktiert. Das Amt will nicht das Sie ihr Kind bei den Grosseltern aufzieht, Begründung ist nicht bekannt.
Sie wurde vor der Wahl gestellt: Will Sie bei den Grosseltern weiter Leben und dort ihr Kind aufzieht, wird Ihr das Kind abgenommen. Geht Sie in ein Mutter-Kindheim darf Sie es behalten, bei Geburt des Kindes ist sie ja bereits Volljährig, also stellt sich die Frage welche Handhabe das Jugendamt noch hat. Wobei ich vermute das man der Meinung ist " Sie sei zu wenig intelligent für die Erziehung." Am 26.6.2006 wurde Sie von einem gesunden Jungen entbunden und war sehr glücklich. Heute Morgen am 29.6.2006 sollte Sie entlassen werden.Als wir Sie dann abholen wollten,wurde plötzlich gesagt das es doch noch nicht möglich ist, da der Säugling "Gelbsucht" hätte. Gegen 16.00 bekammen wir den Anruf meiner Nichte die total aufgelöst war und keine Worte fand. Sie berichtete dann das der Herr vom Jugendamt den Säugling mit einem richterlichen Beschluss von der Säuglingsstation abgeholt hat, dabei waren sogar die neuen Pflegeeltern des Säuglings anwesend. Ich finde das Verhalten dieses Mitarbeiters des Jugendamtes verantwortungslos da meine Nichte alle Forderungen des Jugendamtes soweit erfüllt hat, bis auf das sie bei den Grosseltern bleiben will. Eine Hilfestellung der gesamten Familie ist gewährleistet. Weitere Schritte hätten nach der Entlassung besprochen werden können aber nein ohne Ankündigung wurde gehandelt. Selbst der Vater des Kindes, der noch Minderjährig ist, darf das Kind nicht mehr sehen. Die Mutter und der Vater des Kindes wollen sogar demnächst Heiraten. Wir wissen uns nicht mehr anders zu helfen und wenden uns daher an die Nutzer und selbst betroffenen dieses Forums. An bei das Bild mit der Glücklichen jungen Mutter und ihrem Sohn. Hier auch der Link zum Forum!!

http://www.hilferuf.de/forum/familie/37815-saeuglings-entzug-durch-das-jugendamt.html



Gefunden in http://freenet-homepage.de/kinderschicksale/2000.htm

Der Vater Thomas Borgartz aus Osnabrück wurde im Jahr 1997 geschieden. Etwa ein Jahr später starb die Kindesmutter der beiden gemeinsamen Kinder.

Falsch beraten überließ er auf Drängen des Jugendamtes Neustadt a.d. Aisch die Kinder der Schwester der Mutter zur Pflege.

Im Jahr 2000 wurde vom dortigen Familiengericht beschlossen, dass dem Vater das Sorgerecht entzogen wurde. Der Umgang wurde nur auf ein geringes Maß zugelassen. Von der Schwägerin, der Pflegemutter, wurden die Kinder dahingehend beeinflusst, dass sie den Vater vergessen sollen, und machten deshalb eine Trennungstherapie. Eine Woche vor Pfingsten nahm der Vater die Kinder auf deren ausdrücklichen Wunsch mit nach Berlin.

Das Jugendamt beantragte daraufhin, ohne ein Antragsrecht zu haben, sofort die Herausgabe nach § 1632 Abs. 1 BGB, was nur dann wirksam ist, wenn die Herausgabe an die Eltern oder einen Elternteil zu erfolgen hat. Ein Antragsrecht steht nur einem Elternteil zu (§ 1632 Abs. 3 BGB).

Das Familiengericht Neustadt an der Aisch, Richterin Prosch, beschloss daraufhin, dass die Kinder nach § 1632 Abs. 1 BGB herauszugeben sind, obwohl in der Begründung die Notwendigkeit "an die Eltern oder einen Elternteil", wie im Gesetz vorgeschrieben, nicht benannt wurden.

Eine Beschwerde an die Vertretungsrichterin wurde an das Oberlandesgericht Nürnberg weitergeleitet. Die Kinder wurden vom sonst gut arbeitenden Jugendamt Berlin-Neukölln, Frau Rindsfüßer-Rose, in Amtshilfe "in Obhut" genommen, und der Pflegefamilie zurückgegeben.


Gefunden in http://www.vafk-schwaben.de/aktuelles06.html
Jugendamt holt Kinder mit Polizei ab
Folgender Beitrag wurde der französischen Diplomatie in der Bundesrepublik,
sowie verschiedenen Regierungsstellen in Paris zugeleitet.



Gefunden in http://www.pappa.com/ja/mutter1.htm
Der furchtbarste Augenblick im Leben einer Mutter: Ein Mann entreißt ihr das Baby.
Gestern geschehen, in Wallenhorst (Niedersachsen). Die Mutter saß auf dem Bett, das Baby im Arm, daneben ihr Mann. Das Jugendamt kam um 9.09 Uhr. Ein Kinderarzt nahm der Mutter 5 Tage nach der Geburt das Baby aus dem Arm, packte es in einen mitgebrachten Kindersitz.
Die Mutter schrie verzweifelt: "Mein Baby, mein Baby! Sie nehmen es mir weg."
Nach sieben Minuten war der Mann mit dem Baby verschwunden. Zurück blieb die weinende Mutter. Sie hatte das Sorgerecht für ihr Kind verloren. Nicht weil sie es vernachlässigte, sondern weil sie angeblich krank ist.
Diese furchtbare Kindes-Entziehung - wie konnte es dazu kommen?

Ratingen - Hilflos steht Tina B. den Tatsachen gegenüber. Seit Wochen darf die 17jährige Ratingerin ihre kleine Tochter Julia nur stundenweise im Arm halten. Seit dem Tag, an dem ihr eine Vertreterin des Jugendamtes mitteilte, daß eben diese Behörde die Vormundschaft für Julia übernommen habe. Grund: Sie (die Mutter) könne nicht für Julianas angemessene Versorgung garantieren. Seither versucht Tina gemeinsam mit dem Vater des Kindes, dem 20jährigen Markus M., und dessen Mutter Ulrike das Baby zurückzubekommen.

Nicht einmal wo das Mädchen derzeit lebt, wissen die drei genau. Nur, daß Julia in Heiligenhaus bei einer Pflegemutter untergebracht ist. Sehen darf Tina ihr Kind, aber nur stundenweise.

"Bis heute hat Tina kein Schreiben bekommen, in dem steht, warum man ihr Julia genommen hat", sagt Ulrike M. verzweifelt. Julia kam am 28. August auf die Welt: Die ersten Wochen lebten Mutter und Kind auf der Talstraße, in einer Mutter-Kind-Einrichtung des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF). "Vor ein paar Wochen kam das Baby mit Erbrechen und Durchfall in ein Düsseldorfer Krankenhaus. Danach gab man Tina das Kind nicht mehr zurück", erzählt Ulrike M.

"Abkartetes Spiel"

Rechtlich gesehen ist sie noch nicht die Oma des Kindes, denn ihr Sohn Markus (20) hat die Vaterschaft bisher nicht anerkannt. "Seit Tagen versucht Markus, beim Jugend-, dann beim Standesamt, die Vaterschaft anzuerkennen", sagt seine Mutter. Jedesmal sei er aber mit fadenscheinigen Begründungen abgewimmelt worden. "Da läuft ein abgekartetes Spiel", ist sie überzeugt.

Tinas B.s Anwalt, Frank Wagner aus Neuss, erläutert die Rechtslage: "Das Jugendamt gründet sein Handeln auf zwei Tatsachen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist das Jugendamt Amtsvormund eines Kindes, wenn dessen Eltern nicht verheiratet, und die Mutter minderjährig ist. (§1791 c, BGB und §55 Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Dem entgegen hält Wagner "acht entscheidende Worte", ebenfalls aus dem BGB: "Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge", steht da im § 1626 a geschrieben. "Meiner Meinung nach hat das Jugendamt seine Kompetenz deutlich überschritten", kommentiert der Anwalt den Fall. Die Kernfrage laute: "Ist Tina B. in der Lage, für Julia zu sorgen oder nicht?" "Meines Wissens liegen aber bis heute keine Beweise dafür vor, daß Tina ihr Kind schlecht behandelt hat", fügt der Anwalt hinzu.

Der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes, Herbert B., gab der RP zu dem Vorfall keine Auskunft: "Dazu sage ich nichts."

Probleme mit der Wohnung

Tina steht der Situation hilflos gegenüber. Nach der achten Klasse verließ sie die Schule, aus dem Elternhaus erwartet sie keine Unterstützung. Statt dessen kommt ein weiteres Problem auf die junge Mutter zu: "Das SKF hat mir mitgeteilt, daß ich ab November nicht mehr in der Talstraße wohnen darf", sagt sie. Der Grund: Es handele sich um eine Mutter und Kind-Einrichtung.

Ein Anruf bei der Leiterin des SKF, Edith B.: "Wenn Tina bleiben möchte, kann sie sich an mich wenden. Solange das Sozialamt bezahlt, gebe ich meine Zustimmung", antwortet sie. Darüber hinaus habe der SKF Tina einige ALternativen angeboten, die sie aber alle abgelehnt habe. "Die Alternativen sind inakzeptabel. Tina möchte nicht in einem geschlossenen Mutter-Kind-Heim in Düsseldorf eingesperrt sein". wehrt Ulrike M. ab.

Eine komplizierte und etwas undurchsichtige Sachlage. In diese Woche wird der Fall vor dem Ratingen Amtsgericht verhandelt. Dann wird das Jugendamt gezwungen sein, Argumente für sein Handeln vorzubringen.




Gefunden in http://www.pappa.com/ja/zudumm.htmDie Mutter, der das Amtsgericht Bersenbrück jetzt die Kinder wegnahm, weil sie und ihr Mann "intellektuell" zur Erziehung nicht in der Lage sind - sie hält ein Zertifikat in der Hand, das ihr die Eignung zur Tagesmutter bestätigt. Fremde Kinder darf sie betreuen und erziehen - aber nicht die eigenen.
BILD besuchte die Eltern in ihrem alten Bauernhaus in Badbergen (b. Osnabrück). Sie wohnen mit Großeltern, Onkel und Tanten unter einem Dach - eine richtige Großfamilie. Der Vater ist noch bei der Arbeit. Auf einer Hühnerfarm, 1800 Mark netto. Bauschutt liegt auf dem Grundstück, ein zweites Haus ist im Rohbau: "Unsere Kinder sollen mehr Platz haben."
Aber vor zwei Jahren holten Betreuer des Jugendamtes Landkreis Osnabrück die Töchter Ciorinna (7) und Nicola (5) ab, brachten sie zunächst in ein Heim, dann getrennt zu Pflegeeltern.
Wie kam es dazu? Der Hausarzt bemerkte bei den Kindern "Lernschwäche". Er empfahl "heilpädagogische Hilfe", die Mädchen kamen in einen Sonderkindergarten. Dafür beantragten die Eltern finanzielle Unterstützung beim Jugendamt - schon gerieten sie in die Mühlen der Gutachter.
Urteil des ersten Psychologen über die Mutter: "Kaum Eigenständigkeit und Selbstvertrauen." Sie sagt, daß sie durch die Fragen eingeschüchtert war. Aber bedeutet das schon "zu dumm"?
Über den Vater: "Stellt in den Vordergrund, daß sein Alltag hauptsächlich durch seine Arbeitsverpflichtungen geprägt werde." Ist das nicht bei vielen Familien so?
Zum Test ließ der Psychologe eine Partie "Memory" spielen. Im Gutachten liest sich das so: "Der Kindsvater (...) legt zuerst die Karten durch Offenlegung der bebilderten Oberseite aus - und muß erst von Corinna über die Spielregeln in Kenntnis gesetzt werden." Ist so ein Vater deshalb zu dumm?
Kurz darauf entzog das Amtsgericht Bersenbrück den Eltern Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht: "Die Kindseltern sind intellektuell nicht in der Lage, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen." Auf deutsch: zu dumm.
Erst nach zehn Monaten durften die Eltern ihre beiden Kinder zum ersten Mal wiedersehen - für eine Stunde, in Gegenwart von sieben Betreuern.
Jetzt wurde ein zweites Gutachten angefertigt. Ergebnis: "Die Eltern sind nicht ausreichend in der Lage


Drohender Kindesentzug gefunden in http://www.hoppsala.de

Hallo alle zusammen
Zufällig bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Ich bin 40 Jahre alt und habe 3 Kinder. Meine kleine Tochter ist 8 jahre und meine Söhne sind 17 und 16 Jahre alt. Seit 2006 bin ich geschieden. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Unterhalt für mich oder meine Kinder erhalte ich von meinem Ex nicht. Ich arbeite halbtags, musste aber Hilfe zum Lebensunterhalt für mich und meine Kinder beantragen.
Anfang des Jahres habe ich bei meinem Arbeitgeber um Versetzung nach Düsseldorf gebeten. Meinen Ex hatte ich darüber informiert und habe es gemeinsam mit ihm und den Kindern besprochen. Meine Jungs haben sich sofort dafür entschieden beim Vater zu bleiben. Seit April bzw. Mai wohnen sie beim Vater.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für alle 3 Kinder wurde mir übertragen.
Was die Kleine betrifft, so habe ich ihm vorgeschlagen, auch mal das Kind nach Hamburg zu bringen. Sogar auf Urlaub mit ihr hatte ich verzichtet, um als Ausgleich ihm mehr Zeit in den Ferien mit der Kleinen zu ermöglichen. Dem hat er zugestimmt.
Seit ca. 3 Wochen habe ich meine Versetzungsverfügung, die besagt dass ich am 03.09.07 meinen Dienst in Düsseldorf antreten muss.
Und nun hat er über seinen Anwalt bei Gericht eine einstweilige Anordnung beantragt, die mir untersagen soll, mit meiner Tochter nach Düsseldorf zu ziehen. auch wenn das bedeutet, dass ich so in die Arbeitslosigkeit gezwungen werde.

Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Ich habe furchtbare Angst mein Kind in Hamburg lassen zu müssen.
Mittlerweile fordert er ein Sachverständigen Gutachten durch das Jugendamt.
Und das nennt er dann ZUM WOHLE DES KINDES !!
Mein Anwalt sagt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir, und somit geht die Kleine mit nach Düsseldorf.
Ihr ganz eigener Wunsch ist es, mit mir zu kommen. In dieser Entscheidung habe ich sie NIE beeinflusst.
Nächstes WE ist Papa WE. Und ich habe ein sehr ungutes Gefühl, die Kleine bei ihm zu lassen, zumal sie sich sehr unwohl bei ihm fühlt. Ganz davon abgesehen, dass sie überhaupt keine Rückzugsmöglichkeit hat. Sie muss auf einem Gäastebett im Wohnzimmer schlafen, wo auch ihr Vater schläft, da er nur eine 3 Zimmer Wohnung hat. Die Jungs haben jeder ihr eigenes Zimmer.
Wenn mir irgend jemand Tipps oder Ratschläge geben kann, wäre ich euch sehr dankbar.

Viele liebe Grüße
Almut


Calltec




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